Naturschützer verhindern Baubeginn der Waldschlösschenbrücke
Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Baustopp für die geplante Waldschlösschenbrücke verfügt und damit der Klage von drei Naturschutzverbänden statt gegeben.
Die drei Verbände GRÜNE LIGA, BUND und NABU bemängeln, dass der Schutz bedrohter Tierarten im Genehmigungsverfahren zum Brückenbau nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Besonders gefährdet sei dabei die Fledermausart der Kleinen Hufeisennasen, die unter anderem auch auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten steht. Das Verwaltungsgericht Dresden gab den Klägern recht und stützt sich in der Urteilsbegründung auf ein ähnliches Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, bei dem der Bau einer Autobahnumfahrung um Halle aus ähnlichen Gründen gestoppt wurde.
Der Baubeginn der Walschlösschenbrücke, der ursprünglich für nächsten Montag, den 13. August geplant war, ist damit vorerst nicht mehr möglich. Die Entscheidung des Amtsgerichts kann nun von der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen, gekippt werden. Das Regierungspräsidium Dresden hat auch bereits einen entsprechenden Antrag angekündigt, will aber zuerst die Urteilsbegründung genau überprüfen. Sollte das Verfahren am Verwaltungsgericht in Dresden verbleiben, könnten bis zu einer entgültigen Entscheidung bis zu drei Jahre vergehen.
Die Gegner des umstrittenen Brückenprojekts sehen in der neuen Verzögerung ein Chance, um doch noch einen Kompromiss für eine neue Elbquerung zu finden, bei dem gleichzeitig die einmalige Kulturlandschaft des Dresdner Elbtals erhalten bleibt.
