Stadt Dresden zahlt Zuckertütengeld
Ein einmalige Unterstützung von 20 Euro bekommen sozial schwache Familien aus Dresden, die 2007 ein Kind einschulen. Dieses so genannte „Zuckertütengeld“ wird vom 27. August bis 14. September ausgezahlt.
Voraussetzung für die Beihilfe sind eine Schulbescheinigung des Erstklässlers, ein Nachweis der Bedürftigkeit, wie zum Beispiel der Dresden Pass, und ein Antrag, der in der zuständigen Außenstelle des Sozialamts Dresden gestellt werden muss.
Dabei gilt in Abhängigkeit vom Wohnsitz der Familie folgende Zuständigkeit: Für Familien in Dresden-Nord ist die Außenstelle im Rathaus Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden zuständig, für Familien aus Dresden-Süd, -Mitte und -West die Außenstelle im Rathaus Cotta, Lübecker Straße 121, 01157 Dresden und für Familien in Dresden-Ost die Außenstelle im Rathaus Leuben, Hertzstraße 23, 01257 Dresden. Die Ämter sind jeweils dienstags und donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr geöffnet.